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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen ab 2026 bzw. 2028 zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Viele befinden sich bereits in der Umsetzung. Stadtwerke sind als Träger öffentlicher Belange zwar formal zu beteiligen, diese Rolle reicht jedoch nicht aus: Der Wärmeplan entscheidet, wo künftig Wärmenetze, leitungsgebundene Gasversorgung oder dezentrale Lösungen eingesetzt werden. Er beeinflusst damit Infrastrukturinvestitionen, die Zukunft von Netzsegmenten und mögliche neue Geschäftsfelder unmittelbar. Eine rein reaktive Beteiligung kann dazu führen, dass für das Stadtwerk wichtige Weichen ohne seine Perspektive gestellt werden und später kaum korrigierbar sind. Ziel ist daher eine proaktive, mitgestaltende Rolle bei Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Wärmeplans. Das Stadtwerk sollte als Initiator, Datenlieferant und Lösungspartner auftreten – nicht erst fertige Entwürfe kommentieren. Wesentlich ist die strukturierte und frühzeitige Bereitstellung relevanter Daten, etwa zu Netzverläufen, Wärme- und Gasabsätzen auf Gebäude- oder Quartiersebene, Wärmenetzkapazitäten, Einspeisepunkten und geplanten Investitionen. Diese Daten verbessern die Potenzialanalyse, stärken die Position des Stadtwerks als lokaler Infrastrukturpartner und müssen datenschutzkonform, insbesondere ausreichend aggregiert, bereitgestellt werden. Zudem sollte das Stadtwerk eigene Versorgungsszenarien aktiv einbringen: geeignete Gebiete für Wärmenetze, Verdichtungspotenziale im Bestand sowie mögliche wirtschaftliche Umstellungen von Gasnetzen auf erneuerbare Gase. Diese Einschätzungen sollten frühzeitig in Steuerungsgruppen oder an Planungsdienstleister gehen. Eine aktive Rolle im Steuerungs- oder Begleitgremium sichert lokales Infrastruktur-Know-how im Prozess. Kommunen mit wenig Planungserfahrung kann das Stadtwerk zusätzlich unterstützen, beispielsweise bei der Ausschreibung, durch Räume und Veranstaltungsressourcen oder – sofern rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll – durch Co-Finanzierung. So wird die Partnerschaft gestärkt und eine gestaltende Rolle von Beginn an ermöglicht. Der Wärmeplan ist ein fortzuschreibender Planungsrahmen; nach WPG spätestens alle fünf Jahre. Auch zwischen den formalen Zyklen sollte das Stadtwerk Monitoringdaten einbringen und früh auf veränderte Förderbedingungen, Projekte, Gasabsätze oder neue Akteure reagieren. Entscheidend ist schließlich die gemeinsame Umsetzung. Kommune und Stadtwerk sollten eine Roadmap mit priorisierten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Finanzierungsquellen entwickeln, beispielsweise für Wärmenetze, Quartierssanierungen, Nahwärme in Neubaugebieten oder die Umstellung von Versorgungsgebieten. Regelmäßige Reviews helfen, Fortschritte zu messen, Hemmnisse früh zu erkennen und Maßnahmen anzupassen. Die Ergebnisse müssen kontinuierlich in die Netzentwicklungs- und Investitionsplanung des Stadtwerks überführt werden, damit kommunale Wärmeplanung und Transformationsstrategie dauerhaft zusammenpassen.