
Einbindung von Einkauf und Vergabestelle; Kenntnisse der geltenden vergabe- und beschaffungsrechtlichen Vorgaben; Überblick über bestehende Beschaffungsprozesse und Warengruppen
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung und Einführung einer nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie zur systematischen Integration ökologischer, sowie sozialer Nachhaltigkeitskriterien in den Beschaffungs- und Vergabeprozess. Zunächst werden die bestehenden Beschaffungsprozesse und relevanten Warengruppen analysiert, Beschaffungsbedarfe überprüft sowie strategische Ziele und Nachhaltigkeitskriterien festgelegt. Anschließend werden Anforderungen und Verfahren für die Bedarfsermittlung, Markterkundung, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und das Lieferantenmanagement entwickelt und in die bestehenden Vergabe- und Einkaufsprozesse integriert. Im Rahmen der Maßnahme entwickelt das Stadtwerk eine unternehmensweit gültige Beschaffungsrichtlinie. Diese definiert Nachhaltigkeitskriterien, Verantwortlichkeiten und Verfahren für unterschiedliche Beschaffungsvorgänge und legt fest, wie diese unter Berücksichtigung der vergabe- und beschaffungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Je nach Warengruppe können beispielsweise Kriterien zur Energie- und Ressourceneffizienz, zu Lebenszykluskosten, Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Kreislauffähigkeit, zum Einsatz anerkannter Umweltzeichen oder zu sozialen Standards berücksichtigt werden. Nicht für alle Warengruppen eignen sich die gleichen Nachhaltigkeitskriterien; diese sollten daher entsprechend der jeweiligen Wesentlichkeit sowie Verfügbarkeit ausgewählt werden. Nicht für alle Beschaffungsvorhaben stehen gleichwertige nachhaltige Alternativen zur Verfügung. Insbesondere bei technischen Anlagen und Komponenten können Anforderungen, Versorgungssicherheit oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen die Auswahl geeigneter Produkte oder Dienstleistungen einschränken. In diesen Fällen können Nachhaltigkeitsaspekte beispielsweise über geeignete Zuschlagskriterien, Ausführungsbedingungen oder Anforderungen an Lieferanten in den Vergabeprozess integriert werden. Die Einführung erfolgt schrittweise, beispielsweise über ausgewählte Warengruppen oder Pilotprojekte. Die Beschaffungsrichtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an gesetzliche Anforderungen, Marktentwicklungen sowie unternehmensinterne Nachhaltigkeitsziele angepasst.