
Keine
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen ab 2026 bzw. 2028 zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Viele befinden sich bereits in der Umsetzung. Stadtwerke sind als Träger öffentlicher Belange zwar formal zu beteiligen, diese Rolle reicht jedoch nicht aus: Der Wärmeplan entscheidet, wo künftig Wärmenetze, leitungsgebundene Gasversorgung oder dezentrale Lösungen eingesetzt werden. Er beeinflusst damit Infrastrukturinvestitionen, die Zukunft von Netzsegmenten und mögliche neue Geschäftsfelder unmittelbar. Eine rein reaktive Beteiligung kann dazu führen, dass für das Stadtwerk wichtige Weichen ohne seine Perspektive gestellt werden und später kaum korrigierbar sind. Diese Maßnahme beschreibt daher den Weg von der formalen Pflichtbeteiligung hin zur proaktiven, mitgestaltenden Rolle des Stadtwerks, sowohl in der Erstellung als auch in der Fortschreibung und gemeinsamen Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Der Unterschied liegt nicht nur im Grad der Einbindung, sondern in der Grundhaltung: Das Stadtwerk bringt sich als Initiator, Datenlieferant und Lösungspartner ein – und nicht als Kommentator fertiger Entwürfe. Wesentlich ist dabei zunächst die strukturierte und frühzeitige Bereitstellung relevanter Daten, etwa zu Netzverläufen, Wärme- und Gasabsätzen auf Gebäude- oder Quartiersebene, Wärmenetzkapazitäten, Einspeisepunkten und geplanten Investitionen. Diese Daten verbessern die Potenzialanalyse, stärken die Position des Stadtwerks als lokaler Infrastrukturpartner und müssen datenschutzkonform, insbesondere ausreichend aggregiert, bereitgestellt werden. Zudem sollte das Stadtwerk eigene Versorgungsszenarien aktiv einbringen: geeignete Gebiete für Wärmenetze, Verdichtungspotenziale im Bestand sowie mögliche wirtschaftliche Umstellungen von Gasnetzen auf erneuerbare Gase. Diese Einschätzungen sollten frühzeitig in Steuerungsgruppen oder an Planungsdienstleister gehen. Eine aktive Rolle im Steuerungs- oder Begleitgremium sichert lokales Infrastruktur-Know-how im Prozess. Kommunen mit wenig Planungserfahrung kann das Stadtwerk zusätzlich unterstützen, beispielsweise bei der Ausschreibung oder durch Räume und Veranstaltungsressourcen. So wird die Partnerschaft gestärkt und eine gestaltende Rolle von Beginn an ermöglicht. Der Wärmeplan ist ein fortzuschreibender Planungsrahmen; nach WPG spätestens alle fünf Jahre. Für Stadtwerke ist die aktive Beteiligung an der Fortschreibung mindestens ebenso bedeutsam wie die Erstbeteiligung: Veränderte Rahmenbedingungen (z. B. geänderte Förderprogramme, neue Wärmenetzprojekte, veränderte Gasabsatzentwicklung oder neue Akteure im Versorgungsgebiet) können eine Neubewertung von Eignungsgebieten erforderlich machen. Das Stadtwerk sollte die Fortschreibungszyklen aktiv begleiten, eigene Monitoringdaten einbringen und frühzeitig auf Anpassungsbedarfe hinweisen – auch zwischen den formalen Fortschreibungsterminen. Über die Planung hinaus liegt ein zentrales Ziel in der gemeinsamen Umsetzung konkreter Maßnahmen: Die kommunale Wärmeplanung entfaltet ihren Wert erst, wenn sie in realisierte Projekte mündet. Das Stadtwerk sollte gemeinsam mit der Kommune eine Umsetzungsroadmap entwickeln, die Prioritäten, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne und Finanzierungsquellen für die identifizierten Maßnahmen festlegt. Regelmäßige gemeinsame Umsetzungsreviews stellen sicher, dass Fortschritte verfolgt, Hemmnisse frühzeitig erkannt und Anpassungen abgestimmt werden. Das Stadtwerk ist damit nicht nur Mitwirkender im kommunalen Planungsprozess, sondern treibende Kraft bei der Realisierung der vereinbarten Wärmeversorgungsziele. Die Ergebnisse der Wärmeplanung und ihrer Fortschreibungen sollten kontinuierlich in die interne Netzentwicklungs- und Investitionsplanung überführt werden, sodass kommunale Wärmeplanung und unternehmensinterne Transformationsstrategie dauerhaft konsistent bleiben.